die obige Anfrage ist keine verbindliche Terminzusage, ich werde Sie schnellstmöglich kontaktieren !
Gemäß dem § 356a BGB sind Online-Händler verpflichtet, einen elektronischen Widerrufsbutton zu integrieren.
Der Widerrufbutton muss („Vertrag widerrufen“) dauerhaft in ihren Shop oder der Webseite gut sichtbar und sein.
Der Widerruf erfolgt zweistufig: Zuerst wird der Button geklickt, danach müssen die Kundendaten in einem Formular erfasst und auf einer zweiten Schaltfläche (z. B. „Widerruf bestätigen“) abgesendet werden.
Siehe unten links !