Mietbedingungen
AGBs Bexbacher – Gerüstverleih
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit mietweise zu überlassen.
Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Volle Zeiteinheiten sind wie folgt gestaffelt:
Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die vertraglich vereinbarte Mietzeit fort.
Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
Mit der Abnahme einer zur Prüfung befähigten Person geht die Verantwortung über auf den Gerüstnutzer.
Der Auftraggeber als Gerüstnutzer ist nach TRBS 2121-1 ab sofort verantwortlich für: - die Funktionskontrolle vor dem Gebrauch - die Sicherung gegen unbefugtes Betreten - die Einweisung der Arbeiter auf dem Gerüst - die Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr. - die Sicherungsmaßnahmen gegenüber Personen und Gegenständen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden ,so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.