Mietbedingungen

 

 

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AGBs Bexbacher – Gerüstverleih

 

 

 

  1.  

  2. Der Mietvertrag gilt auch gleichzeitig als Quittungsbeleg.

     

  3. Zahlungsbedingungen:

           - Der Mieter muss den Mietpreis ,die Lieferung/Abholung sowie die Kaution,   

              bei Erhalt des Mietgegenstandes sofort bezahlen.

           - Bei Überweisung der Rechnung ist diese innerhalb von sieben Tagen nach

              Rechnungsstellung zahlbar.

         3. Bankverbindung :

 

           - ING-Diba:

 

           - IBAN : DE.... bei Überweisung erfragen

 

           - BIC : INGDDEFFXXX

 

  1. Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument auszuweisen.

     

  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand

    für die Dauer der vereinbarten Mietzeit mietweise zu überlassen.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln

    und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben.

     

  4. Für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der

    bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften

    sind einzuhalten.

     

  5. Der Mieter wurde vom Vermieter über den sachgemäßen Umgang sowie Gefahren des Mietgegenstandes aufgeklärt.

     

  6. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich.

     

  7. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter

    unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Layher Listenpreis berechnet,

    es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Die Kaution wird dem Mieter unter

    Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.

    Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt.

     

  8. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

     

  9. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz,

    Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende

    Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.

     

  10. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände

    zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand

    sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und

    Witterungseinflüssen zu schützen.

     

  11. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an

    einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht

    bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.

 

 

 

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  1. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten.

  2. Volle Zeiteinheiten sind wie folgt gestaffelt:

           - Gerüst 1 Woche (= 7 Tage)           

           - Werkzeuge und Maschinen 1 Tag

 

       17. Wird ein Mietvertrag abgeschlossen bzw. der Mietgegenstand verbindlich reserviert, jedoch

             nicht abgeholt, oder die Mietzeit nicht angetreten so ist die Miete für für eine volle Zeiteinheit

             ( siehe Nr.15 ) zu zahlen. Vorauszahlungen werden dann nicht zurückerstattet.

 

      18. Verbindlich wird eine Reservierung durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters über                   die gewünschte Mietzeit.

      19. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der               Mietanspruch für die vertraglich vereinbarte Mietzeit fort.

      20. Übernimmt der Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter der

             Mieter selbst so trägt der Mieter auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung

             zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, auch geliefert und wieder abgeholt                   werden. Die kosten der Lieferung/Abholung wird im Mietvertrag geregelt.

      21. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen,

             unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom                         Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem               Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder                     vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche                             Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma                             auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen,                     entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer                   der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim                         Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind.                   Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom                     Mieter zu vertreten ist.

 

       22. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen                                          unsachgemäßen

              Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche

              Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz mündlicher und                      schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.

 

        23. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht,

             den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht

             innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben, so hat der Vermieter das Recht, den                                       Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

 

       24. Mit der Abnahme einer zur Prüfung befähigten Person geht die Verantwortung über                     auf den Gerüstnutzer.

 

          Der Auftraggeber als Gerüstnutzer ist nach TRBS 2121-1 ab sofort verantwortlich für:

 

          - die Funktionskontrolle vor dem Gebrauch

          - die Sicherung gegen unbefugtes Betreten

          - die Einweisung der Arbeiter auf dem Gerüst.

          - die Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr.

          - die Sicherungsmaßnahmen gegenüber Personen und Gegenständen.

 

      25. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,

  1. so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

  

 

 

 

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